Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 2 W 29/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,54472
OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 2 W 29/08 (https://dejure.org/2009,54472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2009 - 2 W 29/08 (https://dejure.org/2009,54472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 2 W 29/08 (https://dejure.org/2009,54472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,54472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InstGE 12, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren

    Zwar sind Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei in einem Patentverletzungsprozess aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und damit im Rahmen der Kostenausgleichung erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 25.07.2013 - I-2 W 13/13; Beschluss vom 26.07.2012 - I-2 W 10/12 ; Beschluss vom 23.07.2012 - I-2 W 20/12, GRUR-RR 2012, 493; Beschluss vom 29.04.2010 - I-2 W 6/10; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177 = GRUR-RR 2009, 448 [LS] ; Beschluss vom 22.07.2009 - I-2 W 24/09, juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592).

    Eine nur sinngemäße inhaltliche Wiedergabe kann diesem Zweck nicht gerecht werden, vielmehr bedarf es einer genauen Kenntnis dessen, was beide Parteien bisher vorgetragen haben, und in diesem Zusammenhang kann es auch auf die wörtliche Kenntnis der beiderseitigen Schriftsätze ankommen (Senat, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, m. w. Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2012 - 2 W 20/12

    "Sicherheitsabschlag"; Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im

    In seiner Entscheidung "Übersetzung eigener Schriftsätze" (InstGE 12, 177) hat der Senat ausgeführt, dass Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und damit im Rahmen der Kostenausgleichung erstattungsfähig sind.

    In Bezug auf die eigenen und die gegnerischen Schriftsätze steht der Senat (InstGE 12, 177 - Übersetzung eigener Schriftsätze) auf dem Standpunkt, dass regelmäßig deren wörtliche Übersetzung notwendig ist:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht